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Die neuercBetriebswirtsdiaftslehre batte sidi zunehmend von dem Ideal der Vollkostenrechnung entfernt. Dies geschah zum Teil aus kalkulationstedinischen Gründen, weil man willkiirliche Aufteilungen der Gemeinkosten vermeiden wollte," zum Teil aus preispolitisdien Gründen, wobei man zur Regelung des Beschaftigungsgrades der «inzelnen Betriebe die Preise bis zu den Mengenkosten (pro-portionale Kosten) senken oder bis zur genügenden Abwehr einer Überbeschaftigung unbegrenzt erhöhen wollte (Preisunter- und -überdeckung).'^ In beiden Fallen machte grundsa^lich die Stiidc-kostenkalkulation bei den Mengenkosten halt und legte auf die Vollkostenkalkulation keinen oder nur geringen Wert (Teilkosten-kalkulation). Die Herausfindung eines derartig komplexen Gebildes, wie der volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preis es darstellt, bei dem die Interessen so vieler Beteiligter gewahrt werden sollen und wo ins-besonders das Vorliegen eines lauteren Wettbewerbs, die Unvermeid-barkeit von Preiserhöhungen, die Tragbarkeit von Preissenkungen, die Notwendigkeit von Zuschüssen u. dgl. ermittelt werden mussen, lassen die VoUkostenredinung weitgehend erforderlich werden. Da-durch wird die Stellung, die diese Rechnungsart entgegen den Forde-rungen der neueren Theorie in der Praxis immer noch besaB, noch weiter gefestigt." Im übrigen können die technischen Schattenseiten durch die auch in den Kostenrechnungsgrundsa^en vorgeschriebene Kostenstellenrechnung weitgehend gemildert werden. Diese Feststellung bedeutet selbstverstandlidi nidit, daB die Preisbildung sich stets nach den VoUkosten zu richten babe. Dem stehen insbesondere die erwahnten Falle des inneren Ausgleichs entgegen, die ja nicht auf Willkür beruhen. Aber audi hier kann die Kenntnis der VoUkosten zwedcs Rechtfertigung des Ausgleidis-bedarfs weitgehend erforderlich sein. Im übrigen muB hinsichtlich der Politik der Preisüber- und -unterdeckung zwedis Regelung des Beschaftigungsgrades noch darauf hingewiesen werden, daB diese aus zwei Gründen zur Zeit an Be-deutung verloren bat. Einmal schlieBt der Verbraudierschu^ vom " Vgl. Rummel, Grundlagen der Selbstkostenredinung, Düsseldorf, 1934. (Neubearbeitung 1939.) '* Sdimalenbadi, Selbstkostenredinung und Preispolitik, Leipzig 1934. Über die doppelte Bedeutung der Begriffe Über- und Unterdeckung e. u. " Vgl. Leitfaden für das Rechnungswesen in der cisensdiaffenden Industrie, •Düsseldorf 1938, wo ebenfalls die Vollkostenredinung vorgesehen ist. 154
Beschrijving voorwerp
Titel | Der gerechte Preis |
Volledige titel | Der gerechte Preis |
Jaartal | 1940 |
Collectienaam | NIVRA Limperg, UBVU gedigitaliseerd |
PPN | 344464881 |
Toegangsgegevens (URL) | http://imagebase.ubvu.vu.nl/getobj.php?ppn=344464881 |
Signatuur origineel | LIMPERG038 |
Evaluatie |
Beschrijving
Titel | LIMPERG038_00156 |
Transcript | Die neuercBetriebswirtsdiaftslehre batte sidi zunehmend von dem Ideal der Vollkostenrechnung entfernt. Dies geschah zum Teil aus kalkulationstedinischen Gründen, weil man willkiirliche Aufteilungen der Gemeinkosten vermeiden wollte," zum Teil aus preispolitisdien Gründen, wobei man zur Regelung des Beschaftigungsgrades der «inzelnen Betriebe die Preise bis zu den Mengenkosten (pro-portionale Kosten) senken oder bis zur genügenden Abwehr einer Überbeschaftigung unbegrenzt erhöhen wollte (Preisunter- und -überdeckung).'^ In beiden Fallen machte grundsa^lich die Stiidc-kostenkalkulation bei den Mengenkosten halt und legte auf die Vollkostenkalkulation keinen oder nur geringen Wert (Teilkosten-kalkulation). Die Herausfindung eines derartig komplexen Gebildes, wie der volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preis es darstellt, bei dem die Interessen so vieler Beteiligter gewahrt werden sollen und wo ins-besonders das Vorliegen eines lauteren Wettbewerbs, die Unvermeid-barkeit von Preiserhöhungen, die Tragbarkeit von Preissenkungen, die Notwendigkeit von Zuschüssen u. dgl. ermittelt werden mussen, lassen die VoUkostenredinung weitgehend erforderlich werden. Da-durch wird die Stellung, die diese Rechnungsart entgegen den Forde-rungen der neueren Theorie in der Praxis immer noch besaB, noch weiter gefestigt." Im übrigen können die technischen Schattenseiten durch die auch in den Kostenrechnungsgrundsa^en vorgeschriebene Kostenstellenrechnung weitgehend gemildert werden. Diese Feststellung bedeutet selbstverstandlidi nidit, daB die Preisbildung sich stets nach den VoUkosten zu richten babe. Dem stehen insbesondere die erwahnten Falle des inneren Ausgleichs entgegen, die ja nicht auf Willkür beruhen. Aber audi hier kann die Kenntnis der VoUkosten zwedcs Rechtfertigung des Ausgleidis-bedarfs weitgehend erforderlich sein. Im übrigen muB hinsichtlich der Politik der Preisüber- und -unterdeckung zwedis Regelung des Beschaftigungsgrades noch darauf hingewiesen werden, daB diese aus zwei Gründen zur Zeit an Be-deutung verloren bat. Einmal schlieBt der Verbraudierschu^ vom " Vgl. Rummel, Grundlagen der Selbstkostenredinung, Düsseldorf, 1934. (Neubearbeitung 1939.) '* Sdimalenbadi, Selbstkostenredinung und Preispolitik, Leipzig 1934. Über die doppelte Bedeutung der Begriffe Über- und Unterdeckung e. u. " Vgl. Leitfaden für das Rechnungswesen in der cisensdiaffenden Industrie, •Düsseldorf 1938, wo ebenfalls die Vollkostenredinung vorgesehen ist. 154 |
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