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in die gewiinsdite Riditung gelenkt werden; mit Redit hat sich daher die deutsdie Preispolitik vor altera zum Ziel geselt, „solche wirt-sdiaftlichen Verhaltnisse zu schaffen, aus denen sich die volkswirt-sdiaftlich richtigen Preise o h n e Z w a n g und als n a t ü r l i c h e F o 1 g e ergeben".' Sie erblickt, wie der Reidiskommissar für die Preisbildung, Gauleiter J. Wagner, mehrf ach betont hat, „in dem Ver-ordnungswege und allen preispolizeilichen MaBnahmen nur Hilfs-mittel für den Notfall"; derartige MaBnahmen „sind zwar unent-behrlich, stehen aber nur am Rande der politischen Wirksamkeit".' Es leuditet ein, daB die mittelbaren Wirkungsmöglichkeiten einer derartigen „organisdien" Preisbildungspolitik andere sind als die einer bloBen staatlichen Höchstpreispolitik in einer sonst frei beweglichen Wirtschaft; die Herabse^ung der Düngemittelpreise beispielsweise, die für die unter dem Gese^ der Massenproduktion arbeitende Industrie durch die alsbald eintretende Absa^steigerung' tragbar wurde, wirkte preispolitisch ahnlidi wie die gleichzeitige Senkung der Landmasdiinenpreise als Mittel zum Zwedc einer Stei-gerung des Angebots an Agrarprodukten und damit als erfolgreidie mittelbare Beeinflussung der Agararpreisbildung. Ein ahnliches Beispiel bietet die Strompreisverordnung vom 25. Juli 1938 mit ihren Landwirtschaftstarifen, die als „Vorleistung" der deutsdien Elektri-zitatswirtsdiaft für die starkere Elektrifizierung der Landwirtschaft gedacht sind: auch hier liegt das Mittel, im Interesse der Lenkung der Nahrungsmittelpreise das Angebot an agrarischen Erzeugnissen zu starken, in der Verbilligung eines wichtigen Produktionsfaktors, in diesem Falie der für den landwirtschaftlidien Betrieb angesichts des Landarbeitermangels doppelt wichtig gewordenen elektrischen Arbeit. Diese auf eine mittelbare Beeinflussung der Preisbildung und ihrer Komponenten auf der Angebots- und Nachfrageseite (Ver-braudislenkung) abzielende Preispolitik in der Produktionsmittel-sphare ist allerdings nur einer Wirtsdiaftspolitik möglich, die ihren Anordnungen ohne den Umweg parlamentarischer oder sonstiger ' Preiskommissar J. W a g n e r , Nationalsozialistisdie Preispolltik, in Heft 5 der Schriften des Reidisverbandes Deutsdier Verwaltungsakademien, 1938. 2 Vierjahresplan 1937, S. 131. ' In weldiem Grade diese Absa^steigerung das unmittelbare Ziel der Prcissenkung war, zeigt sich in der Vorsdirift des § 2 der Verordnung vom 23. Marz 1937, nadi der die auf den 1. Janiiar 1937 datierte Rückwirkiing der Düngemittelpreissenkung in der Form einer entspredienden Stidcstoff-Nadi-lieferung durchgeführt wurde. 215
Beschrijving voorwerp
Titel | Der gerechte Preis |
Volledige titel | Der gerechte Preis |
Jaartal | 1940 |
Collectienaam | NIVRA Limperg, UBVU gedigitaliseerd |
PPN | 344464881 |
Toegangsgegevens (URL) | http://imagebase.ubvu.vu.nl/getobj.php?ppn=344464881 |
Signatuur origineel | LIMPERG038 |
Evaluatie |
Beschrijving
Titel | LIMPERG038_00217 |
Transcript | in die gewiinsdite Riditung gelenkt werden; mit Redit hat sich daher die deutsdie Preispolitik vor altera zum Ziel geselt, „solche wirt-sdiaftlichen Verhaltnisse zu schaffen, aus denen sich die volkswirt-sdiaftlich richtigen Preise o h n e Z w a n g und als n a t ü r l i c h e F o 1 g e ergeben".' Sie erblickt, wie der Reidiskommissar für die Preisbildung, Gauleiter J. Wagner, mehrf ach betont hat, „in dem Ver-ordnungswege und allen preispolizeilichen MaBnahmen nur Hilfs-mittel für den Notfall"; derartige MaBnahmen „sind zwar unent-behrlich, stehen aber nur am Rande der politischen Wirksamkeit".' Es leuditet ein, daB die mittelbaren Wirkungsmöglichkeiten einer derartigen „organisdien" Preisbildungspolitik andere sind als die einer bloBen staatlichen Höchstpreispolitik in einer sonst frei beweglichen Wirtschaft; die Herabse^ung der Düngemittelpreise beispielsweise, die für die unter dem Gese^ der Massenproduktion arbeitende Industrie durch die alsbald eintretende Absa^steigerung' tragbar wurde, wirkte preispolitisch ahnlidi wie die gleichzeitige Senkung der Landmasdiinenpreise als Mittel zum Zwedc einer Stei-gerung des Angebots an Agrarprodukten und damit als erfolgreidie mittelbare Beeinflussung der Agararpreisbildung. Ein ahnliches Beispiel bietet die Strompreisverordnung vom 25. Juli 1938 mit ihren Landwirtschaftstarifen, die als „Vorleistung" der deutsdien Elektri-zitatswirtsdiaft für die starkere Elektrifizierung der Landwirtschaft gedacht sind: auch hier liegt das Mittel, im Interesse der Lenkung der Nahrungsmittelpreise das Angebot an agrarischen Erzeugnissen zu starken, in der Verbilligung eines wichtigen Produktionsfaktors, in diesem Falie der für den landwirtschaftlidien Betrieb angesichts des Landarbeitermangels doppelt wichtig gewordenen elektrischen Arbeit. Diese auf eine mittelbare Beeinflussung der Preisbildung und ihrer Komponenten auf der Angebots- und Nachfrageseite (Ver-braudislenkung) abzielende Preispolitik in der Produktionsmittel-sphare ist allerdings nur einer Wirtsdiaftspolitik möglich, die ihren Anordnungen ohne den Umweg parlamentarischer oder sonstiger ' Preiskommissar J. W a g n e r , Nationalsozialistisdie Preispolltik, in Heft 5 der Schriften des Reidisverbandes Deutsdier Verwaltungsakademien, 1938. 2 Vierjahresplan 1937, S. 131. ' In weldiem Grade diese Absa^steigerung das unmittelbare Ziel der Prcissenkung war, zeigt sich in der Vorsdirift des § 2 der Verordnung vom 23. Marz 1937, nadi der die auf den 1. Janiiar 1937 datierte Rückwirkiing der Düngemittelpreissenkung in der Form einer entspredienden Stidcstoff-Nadi-lieferung durchgeführt wurde. 215 |
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